Gesetz: los!
Selbstbestimmung statt Fürsorge: Das Bundesteilhabegesetz hat 2018 einen Systemwechsel angestoßen – und damit das Geschäftsfeld Teilhabe & Selbstbestimmung auf den Kopf gestellt. Ein Blick auf neue Konzepte, alte Muster und den Mut, Zäune einzureißen.
Eine Tischtennisplatte aus Beton. Momentan steht sie verlassen da, doch oft ist sie Mittelpunkt des Geschehens, hier in der Wohnanlage der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung, an der Grafenberger Allee in Düsseldorf. Etwa, wenn der lokale Tischtennisverein zum inklusiven Turnier einlädt, Schulkinder Bälle über das Metallnetz schmettern oder Leistungsberechtigte nach Feierabend eine Partie spielen. Die Platte ist immer da. Als Angebot, das genutzt werden kann – oder auch nicht. »Darum geht es ganz generell bei unserer Arbeit. Wir sind da, wir sind offen und begleiten. Aber was die Leistungsberechtigten daraus machen, ist allein ihre Entscheidung«, sagt Jörg Brendjes, Assistent in der eigenen Häuslichkeit bei der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung. Schon während des Studiums hat sich der Sozialarbeiter dafür starkgemacht, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen, hat sie etwa ans Kochen und Einkaufen herangeführt. In seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich mit der Frage, wie es gelingen kann, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung aus dem starren Fürsorge-Korsett zu lösen. Genau hier setzt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) an: Es reformiert die Eingliederungshilfe, sodass Unterstützung stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet ist und weniger an den Strukturen von Einrichtungen. Ziel ist es, Personen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung gleich berechtigte Chancen in Arbeit, Bildung und Gesellschaft zu geben. Ein Paradigmenwechsel: Aus Bedürftigen sind Leistungsberechtigte mit Rechten geworden. Das ist keine Änderung der Vokabeln, sondern erfordert eine völlig neue Herangehensweise. Wo früher die Angebote und Leistungen der Einrichtungen im Fokus standen, geht es heute um den Wunsch und Willen der Menschen.
Von Glück und Grenzen
Jörg Brendjes empfindet die Arbeit nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als großes Glück. Für Heike Lagemann ist es auch eine Mammutaufgabe: Seit 2018 ist die ehemalige Leiterin einer Ergotherapie-Schule dafür zuständig, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die das BTHG in die Praxis umsetzen. Dafür definiert das Gesetz zwar Leitplanken, die im Landesrahmenvertrag NRW weiter präzisiert werden. Jedoch bleibt es den Leistungsanbietern überlassen, wie sie die Vorgaben konkret umsetzen.

Lagemann und ihr Team mussten also für jeden Leistungsbereich der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung ein Konzept schreiben, Pilotprojekte starten, Abläufe anpassen. Zwischendurch kam es immer wieder zu Stillstand, weil die Kostenträger auf die Bremse traten. Denn schnell war klar: Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif. Derzeit stockt es wieder im Prozess, weil mehr und mehr sichtbar wird, dass einige Vorgaben der Gesetzgeber schlicht nicht praxistauglich sind. »Uns war am Anfang absolut nicht klar, dass wir einen so langen Atem brauchen«, resümiert Lagemann nach fast acht Jahren.
Uns war am Anfang absolut nicht klar, dass wir einen so langen Atem brauchen.
Hier bin ich Mensch. Hier will ich sein.
Ein kurzer Rundgang durch das Gelände der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung in Düsseldorf-Grafenberg. An der lebendigen Grafenberger Allee fährt die Straßenbahn am hauseigenen Spielzeugladen Mathildes Spielekiste vorbei. Zwei Mitarbeitende räumen gerade neu angekommene Spielsachen in die Regale. Im inklusiven Café Geistesblitz sitzen Menschen mit und ohne Teilhabebeeinträchtigung beim Kaffee oder Tee und im angrenzenden Park nutzen Leistungsberechtigte den Frühlingsnachmittag für die Gartenarbeit. Ob Küche, Werkstatt oder Computerraum: Wo auch immer Besucherinnen und Besucher eine Tür öffnen, werden sie fröhlich begrüßt. Die Stimmung ist gelassen – alle scheinen genau dort zu sein, wo sie sein möchten.
»Früher hätte es an einem solchen Nachmittag vielleicht einen Ausflug in den Zoo gegeben und alle mussten mit«, erzählt Marina Badorrek, die im Sozialraum Hilden als Assistenz in der eigenen Häuslichkeit arbeitet. »Heute schauen wir viel genauer darauf, was die einzelnen Personen wollen, und stärken sie darin, ihre Zeit selbstbestimmt zu gestalten«, sagt die gelernte Hotelfachfrau.

Begleitung auf Augenhöhe statt Fürsorge und Betreuung: Gerade für Kolleginnen und Kollegen, die schon länger dabei sind, war dieser Rollenwechsel durch aus eine Umstellung – selbst Vorreiter wie Jörg Brendjes fallen hier und da in alte Muster. »Jetzt machen wir es halt soundso: Manchmal erwische ich mich noch bei solchen Sätzen. Da ist man dann schon fünf Schritte weiter, will sich kümmern – und muss sich dann daran erinnern, dass Selbstwirksamkeit so nicht klappt.« Auch sei es nicht immer leicht, die Entscheidungen der Leistungsberechtigten auszuhalten. Thema Geld: Früher zahlten die Mitarbeitenden oder das gesetzliche Betreuungspersonal den Leistungsberechtigten ein Taschengeld aus; heute verfügen alle über ein eigenes Konto. Doch was, wenn das Geld schon am Anfang des Monats ausgegeben ist? »Wir geben dann Tipps und bieten Hilfestellungen an. Aber manchmal ist es auch wichtig, die Konsequenzen wirken zu lassen, etwa den gekündigten Handyvertrag.« Wo Menschen selbst entscheiden, tragen sie auch Verantwortung für die Folgen.
Landkarte fürs Leben
Mit dem Wandel zu mehr Selbstbestimmung ist seit 2018 ein neues Berufsbild entstanden: das Teilhabemanagement. Diese Funktion ist die Schnittstelle zwischen Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und Leistungsträgern. Am Anfang steht ein intensives strukturiertes Gespräch: Wie möchten Sie leben und was hindert Sie bislang daran? Wie wollen Sie Ihre sozialen Kontakte gestalten? Welche Art der Unterstützung brauchen Sie? Stück für Stück entsteht so ein Bild vom Wunsch und Willen der Leistungsberechtigten für alle Lebensbereiche und passend dazu ein individueller Bedarfsplan. Dessen Umsetzung muss genau dokumentiert werden. Deswegen sitzen die Mitarbeitenden der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung heute deutlich länger am Schreibtisch, um die Wirkung ihrer Arbeit zu dokumentieren – für die sie wegen der zunehmenden Bürokratie immer weniger Zeit haben. Ein Teufelskreis.
Info
Hier geht's zur ganzen Ausgabe der recke:in 1/2026
Marina Badorrek sieht das BTHG dennoch positiv, weil es den Fokus von den Defiziten auf die Stärken jeder Person verlagert. »Wir sehen nicht das Krankheitsbild, sondern einen Menschen mit vielfältigen Fähigkeiten.« Das wiederum stärkt das Selbstvertrauen der Leistungsberechtigten – die teilweise über sich hinauswachsen. So wie Angela Paardekooper, die in der Küche an der Grafenberger Allee eine Ausbildung zur Beiköchin absolviert hat und mittlerweile an der Snacktheke eines Düsseldorfer Supermarkts arbeitet. Oder Andreas Scharfhäuser, der in einem Autohaus angestellt ist und nur noch Hilfe beim Einkauf braucht. Geht es am Ende darum, die Unterstützung komplett überflüssig zu machen? »Das sollte unser Ziel sein. Allerdings sehen wir in der Praxis eher, dass unsere Aufgaben mitwachsen: Mit jedem Schritt in die Selbstständigkeit gibt es ja auch neue Herausforderungen«, sagt Badorrek.

Yes, we are open
Acht Jahre lang hat das Team der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung nun intensiv daran gearbeitet, das BTHG mit Leben zu füllen. Maßgeblich daran beteiligt waren auch die Leistungsberechtigten, entweder direkt oder über Beiräte. Denn das Gesetz gibt Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Organisation, in der sie leben, einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Selbstbestimmung – das führt zu einem Kulturwandel: Bei der Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung bringen die Leistungsberechtigten ihre Themen nun bei regelmäßigen Vollversammlungen ein; sie waren an der neuen Hausordnung ebenso beteiligt wie an der Erstellung des Grundsatzpapiers.

Bei aller Freude über die Erfolge – es gibt auch Rückschläge. Etwa, wenn auf Pöbeleien oder Diebstähle im Viertel fast schon reflexartig der Anruf an der Grafenberger Allee folgt. »Der Nährboden für Ausgrenzung ist immer noch da. Es braucht aber letztlich die gesamte Gesellschaft, um Teilhabe zu ermöglichen«, sagt Heike Lagemann. Mehr Offenheit auf allen Seiten, dabei könne der neue Name des Geschäftsfelds durchaus helfen, findet Marina Badorrek: Der bis 1. Mai gültige Name Sozialpsychiatrie & Heilpädagogik klinge doch eher abgrenzend, beim neuen Namen Graf Recke Teilhabe & Selbstbestimmung gehe es um ein gemeinsames Ziel. Jörg Brendjes würde auf dem Gelände gerne buchstäblich alle Zäune einreißen und mehr Menschen aus der Nachbarschaft ermutigen, einfach mal auf das Areal zu kommen – für ein Gespräch oder eine Partie Tischtennis. »Der neue Name ist eine Einladung: für die Mitarbeitenden, für die Leistungsberechtigten, für die Anwohner und Anwohnerinnen.« Letztlich entsteht Veränderung nicht durch ein Gesetz. Sondern durch Menschen, die Teilhabe leben.
Worte schaffen Wirklichkeit
Von der Fürsorge zu Möglichmachern eines selbstbestimmten Lebens – diesen Wandel macht das Bundesteilhabegesetz auch mit neuen Begriffen deutlich:
| Menschen mit Behinderung | ➔ | Menschen mit Teilhabebeeinträchtigung |
| Hilfebedürftige/Betreute | ➔ | leistungsberechtigte Personen |
| Pflegefall | ➔ | Person mit Unterstützungsbedarf |
| Heim | ➔ | besondere Wohnform/besonderes Wohnangebot |
| Betreuung | ➔ | Assistenz/Unterstützung zur Teilhabe |
| Beschäftigungstherapie | ➔ | tagesstrukturierende Angebote/Teilhabeleistungen |
| Hilfeplanung | ➔ | Gesamtplanverfahren/Teilhabeplanung |
| Betreuerin/Betreuer | ➔ | Teilhabebegleiterin/-begleiter/Assistenzkraft |
| Heimerzieherin/-erzieher | ➔ | pädagogische Fachkraft |
| Einrichtungsträger | ➔ | Leistungserbringer |
Kurz erklärt
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde 2016 beschlossen und wird seit 2018 schrittweise umgesetzt. Es reformiert die Eingliederungshilfe mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Seinen Ursprung hat das Gesetz in der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Im Zentrum steht ein Perspektivwechsel: Behinderung wird nicht mehr als individuelles Defizit verstanden, sondern als Ergebnis gesellschaftlicher Barrieren. Daraus leitet sich der Anspruch ab, diese Barrieren abzubauen und volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

